AGB Ticketverkauf
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARENA Management GmbH für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Ticketverkaufs
Im Folgenden werden die allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf der ARENA Management GmbH (im Folgenden AMG genannt) beschrieben. Die Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen einschließlich Informationen und Auskünfte im Zusammenhang mit der Reservierung, dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten (im Folgenden Tickets genannt). Aufträge sowie Lieferungen von Tickets bzw. Verträge betreffend Tickets erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen:
1. Vertragsabschluss/Ticketinhaberschaft
Durch die von AMG angenommene Bestellung einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. AMG vermittelt lediglich den Kartenkauf zwischen diesem und dem Kunden. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten. Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters. Die Veranstalter müssen sich für bestimmte Fälle, zum Beispiel bei Erkrankung eines Künstlers, Programm - und Besetzungsänderungen vorbehalten. Hierüber werden wir schnellstmöglich informieren. Im Übrigen gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Besetzung und bei zeitlicher Verschiebung einer Veranstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme der Karten. Sofern Eintrittskarten wegen einer Veranstaltungsabsage zurückgenommen werden, erfolgt die Rücknahme und die Rückerstattung des Kaufpreises im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden sowie bei Personenschäden.
2. Zahlungsmodalitäten
Bestellungen werden ausschließlich per Vorauskasse (Verrechnungsscheck, Kreditkarte, Einzugsermächtigung oder per Überweisung) ausgeführt. Nach Erteilung der Einzugsermächtigung bzw. Überlassung des Schecks erfolgt der Versand des Tickets.
3. Ticketversand
Übersendet die AMG dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine, so trägt dieser das Versandrisiko. AMG ist weder in diesem Fall, noch wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert, zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch AMG. Neben der Vorverkaufsgebühr wird bei zu versendenden Eintrittskarten oder Geschenkgutscheinen eine Versandgebühr von z.Zt. € 3,90 (Standardbrief) oder € 5,90 (Einwurf-Einschreiben) erhoben. Zzgl. zu den in den Eintrittskarten enthaltenden Vorverkaufsgebühren wird eine ticketbezogene Gebühr von € 2,00 pro Ticket erhoben.
4. Online Verkäufe
Bei Bestellungen und Verkäufen von Tickets über das Internet, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners KölnTicket.
5. Schadenersatz
AMG haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalter haftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld von AMG und des jeweiligen Veranstalters Folgendes: AMG bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften AMG bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von AMG bzw. des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. AMG haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen, die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind.
6. Gesonderte Ticketfunktion
Wenn eine über AMG verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr (VRS) berechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von AMG lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRS zugehörigen Verkehrsunternehmen gelten.
7. Weiterverkauf
Zur Abwehr von Gewalt- und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch in der LANXESS arena, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets über deren Nennwert hinaus und zur Trennung von Anhängern von aufeinander treffenden Sportmannschaften, liegt es im Interesse des jeweiligen Veranstalters und der ARENA Management GmbH die Weiterveräußerung der Tickets zu reglementieren. Der Weiterverkauf der Tickets, unabhängig davon, ob einzeln oder im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, zu einem höheren, als auf dem Ticket stehenden Verkaufspreis, ist ausdrücklich verboten. Ferner ist es untersagt, die Tickets über Internet- oder sonstigen Auktionen oder über sonstige Internetmarktplätze, Rundfunk, Presse oder andere Medien sowie in anderer Weise öffentlich anzubieten, sofern die Möglichkeit besteht, dass dadurch ein Preis erzielt wird, der den auf dem Ticket aufgedruckten Verkaufspreis übersteigt. Des weiteren verpflichtet sich der Käufer, die Karten ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Die gewerbliche Weiterveräußerung der Tickets, eine Nutzung im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder die Verwendung zu öffentlichen Werbe- oder Marketingzwecken, ist ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung der ARENA Management GmbH ausdrücklich untersagt. Sollte die ARENA Management GmbH feststellen, dass ein Käufer ohne Zustimmung Karten zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen oder weiterveräußert hat und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten hat, ist sie berechtigt, das bestehende Rechtsverhältnis zu dem Ticketinhaber außerordentlich und fristlos zu kündigen. Die ARENA Management GmbH wird das Ticket in diesem Fall sperren und dem Ticketinhaber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot nach dieser Ziffer die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Außerdem behält sich die ARENA Management GmbH das Recht vor, Personen die gegen die vorgenannte Regelung verstoßen, den Erwerb von Tickets in Zukunft zu verweigern, ihnen gegenüber ein Hausverbot auszusprechen und/oder weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
8. Ticketrücknahme
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht. Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
Eintrittskarten werden jedoch dann von AMG zurückgenommen und die Eintrittsgelder einschließlich aller Gebühren und Auftragspauschalen zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird. Sollte der Veranstalter bei einer Absage AMG die Eintrittsgelder nicht zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellen, hat der Ticketkäufer sich wegen der Erstattung der Eintrittsgelder an den Veranstalter als seinen Vertragspartner zu wenden. Die Gebühren und Auftragspauschalen erstattet AMG dem Kunden auch im letztgenannten Fall zurück. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises einschließlich der Gebühren und Auftragspauschalen erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin und bei der Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot oder die Hotline von AMG sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurückzuschicken: ARENA Management GmbH, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln.
9. Kontakt
Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: ARENA Management GmbH, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Löcher, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln bzw. telefonisch an den Kundenservice unter der Telefon-Nr. 0221-8020.
10. Datenverarbeitung/Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. AMG ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die AMG mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.
11. Hallenordnung
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jedweder Form sind untersagt - jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können, und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender auszustrahlen. Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz. Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit.Bei Zuwiderhandlung gegen die Hallenordnung oder die Geschäftsbedingungen behält sich die AMG bzw. der jeweilige Veranstalter vor, Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
12. Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort Köln. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Köln.
13. Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland gilt ausschließlich. Ausgeschlossen ist die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.
Stand: 09/2015
AGB Werbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Werbeauftrag
(1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in lnformations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftlich erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden. Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen können nicht als Wille zum Abschluss einer lndividualvereinbarung gedeutet werden.
(2) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. SoIl ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die Anbieter sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen geschlossenen Vereinbarung.
3. Abwicklungsfrist
Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsabschluss abzuwickeln. Ein Werbemittel in Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner)
- Aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom uftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B Link).
Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. Ein Abschluss im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungeng ist ein Rahmenvertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden, durch den vereinbart wird, dass der Anbieter vom Kunden innerhalb einer bestimmten Zeitspanne mit einer bestimmten Anzahl von Einzelaufträgen beauftragt wird.
4. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 3 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. Auch für diese Abrufe gilt die jeweils gültige Preisliste für Online-Werbemittel.
5. Nachlasserstattung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Anbieter zu erstatten.
(2) Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Unter einem Nachlass im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der jeweilige Preisnachlass zu verstehen, der gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Preisliste für eine bestimmte Auftragsmenge gewährt wird.
6. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige, einwandfreie und geeignete Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern (per e-Mail bis spätestens Mittwoch vor Einschaltung, HTML- und Flash-Banner 15 Werktage vor Einschaltung mit Alternativ-GIF). Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 10 Abs. 3 Satz 1.
(2) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
(3) Kosten des Anbieters für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.
7. Ablehnungsbefugnis
(1) Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren, wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder - deren Inhalt vom deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann der Anbieter ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes eins erfüllt werden.”
8. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen im Rahmen des Werbeauftrages entstehen. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtseverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung mittels aller bekannten technischen Verfahren in Online-Medien aller Art, einschließlich dem Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte; insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
9. Gewährleistung des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern)
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern).
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Auftrag.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
10. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrages nach Wegfall des Hindernisses unverzüglich nachgeholt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt bei unverzüglicher Nachholung unberührt bestehen, es sei denn, daß die Nachholung der Leistung für den Auftraggeber nicht mehr von Interesse war und der Anbieter dies auch wußte. Über die zeitliche Verzögerung wird der Auftraggeber vom Anbieter informiert.
11. Haftung
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Anbieter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Anbieter haftet in gleicher Weise, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird. Soweit der Anbieter dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Anbieter, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlicher verursacht wurde. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren 1 Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen. Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Verwenders sein Leben verliert oder einen Körper- oder Gesundheitsschaden erleidet. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet (www.lanxess-arena.de) veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Dies gilt nicht gegenüber Nicht-Unternehmern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie vom Anbieter mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten des jeweiligen Anbieters zu halten.
13. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
14. Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen müssen bis mindestens 6 Wochen vor Einschaltbeginn schriftlich erfolgen. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden.
15. lnformationspflicht des Anbieters
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel innerhalb von 10 Tagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten.
16. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht. Ist der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
Stand: 03/2010
AGB Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
Alle gegenwärtigen und künftigen Bestellungen und Aufträge an Vertragspartner der Arena Management GmbH (nachfolgend kurz: AMG) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen.
II. Einkaufsbedingungen
1. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
1.1 Nur schriftlich erteilte Aufträge haben Gültigkeit. Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch AMG.
1.2 Aufträge der AMG sind unverzüglich zu bestätigen und so anzunehmen, wie sie erteilt wurden. Im Falle des Ausbleibens einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von einer Woche ist die AMG an die Bestellung nicht mehr gebunden.
2. Preise, Zahlung und Skonto
2.1 Mangels abweichender Vereinbarung sind die in der Bestellung genannten Preise und Rabatte Festpreise, die die Lieferung frei Haus inklusive Verpackung einschließen. Die AMG leistet Zahlungen innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen rein netto.
3. Lieferzeit und Gefahrübergang
3.1 Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch die AMG oder den Beauftragten an dem Ort, an den die Ware zu liefern ist.
4. Gewährleistung
4.1 Die Untersuchungspflicht der AMG beschränkt sich auf die Menge und auf Transportschäden. Ferner gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4.2 Haftungserleichterungen oder -beschränkungen der Lieferanten sind unwirksam. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
5. Produkthaftung, Schutzrechte
5.1 Soweit der Lieferant für einen Produktschaden verantwortlich ist, hat er der AMG von einer eventuellen Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen und sämtliche Kosten und Aufwendungen, einschließlich einer etwaigen Rechtsverfolgung oder Rückrufaktion, zu tragen.
5.2 Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen Verletzung seiner Rechte in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, der AMG sofort von diesen Ansprüchen und den in diesem Zusammenhang entstehenden Aufwendungen freizustellen.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1 Leistungsfristen und -zeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie von der AMG ausdrücklich als verbindlich zugesagt worden sind und der AMG alle zur Lieferung nötigen Unterlagen und Genehmigungen vorliegen.
6.2 Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich angemessen bei Umständen, die die AMG nicht zu vertreten hat, wie z. B. Streik, Aussperrung, Lieferschwierigkeiten des Herstellers.
6.3 Die AMG ist zu Teil- und Vorauslieferungen jederzeit berechtigt, es sei denn, eine einheitliche Leistungserbringung ist ausdrücklich vereinbart.
7. Gefahrübergang und Versand
7.1 Übersendet die AMG Ware an den Käufer, so liegt das Versandrisiko beim Käufer. AMG ist nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet, wenn die Ware verloren geht. Die Auswahl der Transportunternehmens erfolgt durch AMG.
7.2 Eine Versicherung gegen Transportschäden wird nur bei ausdrücklichem Auftrag des Kunden in seinem Namen und auf seine Rechnung abgeschlossen.
7.3 Erfüllungsort ist der Ort, an welchem die Leistung auftragsgemäß zu erbringen bzw. an den die Ware zu liefern ist.
7.4 Sofern die AMG Teile beim Lieferanten beistellt, behält sich AMG hieran das Eigentum vor. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Lieferanten werden für die AMG vor genommen. Das Eigentum bzw. Miteigentum an der neuen Sache erlangt die AMG im Verhältnis des Wertes der eigenen Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Bei untrennbarer Vermischung von AMG beigestellter Sachen erwirbt AMG Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. An von AMG beigestellten Werkzeugen behält AMG sich das Eigentum vor.
7.5 Der Lieferant hat die Anfrage und Bestellung und die darauf bezüglichen Arbeiten, Unterlagen und Hilfsmittel als Geschäftsgeheimnisse zu beachten und demgemäß vertraulich zu behandeln. Der Lieferant hat von ihm eingesetztem Personal sowie Nachunternehmern eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung zu Gunsten der AMG aufzuerlegen. Er haftet für alle Schäden, die uns aus der Verletzung einer dieser Verpflichtungen erwachsen. Sofern im Auftrag nicht andere Regelungen getroffen werden, besteht diese Geheimhaltungsverpflichtung 5 Jahre nach Lieferung und/oder Leistung fort.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Die von AMG angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise, exklusiv Verpackung, Fracht, Porto oder sonstigen Nebenkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen.
8.2 Zahlungen sind zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen rein netto, nach Rechnungsdatum zu leisten.
8.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen der AMG ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
9. Maximale Vertragsstrafe
9.1 Sämtliche Vertragsstrafen, die im Rahmen des Vertrages anfallen, sind auf maximal 5 % der Auftragssumme begrenzt, soweit individualvertraglich keine andere Grenze vereinbart ist. Sollten wir einen höheren Schaden nachweisen, ist der Lieferant verpflichtet, anstatt der Vertragsstrafe den uns entstandenen Schaden zu ersetzen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Die AMG behält sich das Eigentum an unserer Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Vertragsbeziehung zum Kunden vor.
10.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Forderungen bzgl. der Vorbehaltsware, die der Kunde aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund erwirbt, tritt er bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab.
10.3 Der Kunde hat die erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung unseres Eigentumsvorbehaltes zu treffen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
10.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist AMG berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.
11. Ansprüche wegen Mängeln, Haftung und Verjährung
11.1 Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf, und solche, die sich für uns in den Grenzen zumutbarer Belastung halten, wie z. B. die Übergabe der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln, die Besitzverschaffung und die Verschaffung des Eigentums nach vollständiger Bezahlung.
11.2 Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, bei Lieferung unserer Produkte vorhersehbaren Schäden, maximal auf die haftpflichtversicherte Summe von € 5 Mio. für Sach-, Vermögens- und Personenschäden.
11.3 Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
11.4 Mit Ausnahme der Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 BGB verjähren alle Mängelansprüche gegen uns, nach einem Jahr seit Ablieferung der Ware an den Kunden.
III. Allgemeine Schlussbestimmungen
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der AMG und dem Lieferanten gilt ausschließlich Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Köln vereinbart.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
Stand: 2008