Hausordnung
1. Geltungsbereich
(a) Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der LANXESS arena und den dazugehörigen Außenanlagen.
(b) Die LANXESS arena wird von der ARENA Management GmbH betrieben.
(c) Die Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstaltungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen.
(d) Die Besucher der LANXESS arena bestätigen mit dem Betreten der LANXESS arena sowie den dazugehörigen Außenanlage, die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser Hausordnung als für sich verbindlich.
(e) Die Hausordnung wird von allen Veranstaltern als verbindlich übernommen und an die Veranstaltungsbesucher bekannt gegeben. Sie ist also für jedermann gültig, der sich in dem Geltungsbereich der LANXESS arena aufhält.
2. Hausrecht
(a) Der ARENA Management GmbH steht in allen Räumen der LANXESS arena und auf dem Gelände das alleinige Hausrecht zu, soweit es nicht Kraft Gesetz einem Mieter der LANXESS arena zusteht. Bei der Ausübung des Hausrechts sind die berechtigten Belange des Mieters zu berücksichtigen.
(b) Das Hausrecht gegenüber dem Mieter und allen Dritten wird durch die ARENA Management GmbH und/oder von der ARENA Management beauftragten Dienstkräften geltend gemacht, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist und ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den vermieteten Räumlichkeiten zu gewähren ist.
(c) Der ARENA Management GmbH obliegt das alleinige Recht in der LANXESS arena und dem dazugehörigen Gelände, Getränke, Speisen und Merchandisingartikel zu vertreiben.
3. Technische Einrichtungen
(a) Technische Einrichtungen dürfen nur vom autorisierten Personal der ARENA Management GmbH bedient werden; dies gilt auch für ein Anschließen an die energiegebundenen Versorgungsleitungen, das Daten- und Mediennetz und die Hängepunkte.
(b) Sämtliche Feuermelder, Hydranten, Rauchklappen, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen unbedingt frei zugänglich und unverstellt bleiben. Das gilt insbesondere auch für die Notausgänge. Beauftragten der ARENA Management GmbH sowie der zuständigen Aufsichtsbehörde muss jederzeit uneingeschränkter Zutritt zu den genannten Anlagen gewährt werden.
(c) Fluchtwege und Treppen müssen frei zugänglich sein und dürfen in keinster Weise zugestellt werden.
4. Veränderungen, Einbauten
Sämtliche Veränderungen, Einbauten und Dekorationen, die vom Mieter vorgenommen werden, gehen zu seinen finanziellen Lasten. Er trägt ebenfalls die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Aufbauten müssen bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften entsprechen. Es ist dem Mieter nicht gestattet bauliche Anlagen, Wände, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben etc.. Der Fußboden ist pfleglich zu behandeln. Von der ARENA Management GmbH zur Verfügung gestelltes Material muss in einwandfreiem Zustand wie bei der Mietübergabe zurückgegeben werden. Beschädigungen an Wänden, Fußböden und Leihmaterial sind entschädigungspflichtig seitens des Mieters.
5. Behördliche Vorschriften
(a) Der Mieter ist insbesondere für die Einhaltung der ihn betreffenden aktuell gültigen Bestimmungen der Betriebsvorschriften der VStättVO voll verantwortlich. Zur Ausschmückung von Veranstaltungen dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände nach DIN 4102 (Zertifikat erforderlich) verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu imprägnieren.
(b) Die ARENA Management GmbH besteht grundsätzlich darauf, dass der Mieter entsprechende Zertifikate bzgl. der Schwer-Entflammbarkeit von Gegenständen der ARENA Management GmbH vorlegt. Ausnahmen hiervon können auf Antrag durch die verantwortlichen Behörden (Bauaufsicht Köln, Kölner Feuerwehr, Landesamt für Arbeitsschutz) erteilt werden. Brennbare Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Mieter unverzüglich zu entfernen
(c) Alle Auflagen und Vorschriften bzgl. Bauaufsicht, Fluchtwege, Feuerlöschwesens, Brandschutz und des VDE sowie der Ordnungsämter müssen vom Mieter eingehalten werden, insbesondere auch die gültige Sperr-/Polizeistunde. Auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, des Jugendschutzgesetzes, der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung etc. sei ausdrücklich hingewiesen.
6. Rauchen
In der LANXESS arena herrscht generelles Rauchverbot. Gäste, die rauchen wollen, sind natürlich weiterhin herzlich willkommen. Im Norden steht außerhalb der Arena (direkt an der Eingangszone) ein Raucherbereich zur Verfügung. Für das Dampfen von E-Zigaretten und ähnlichen Verdampfer-Geräten gilt ein Benutzungsverbot im gesamten Zuschauerraum der Arena. Im Foyer sowie im Raucherbereich darf gedampft werden.
7. Fundsachen, Personen- und Sachschäden
In der LANXESS arena und auf dem dazugehörigen Gelände gefundene Gegenstände sind beim Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter der ARENA Management GmbH, am Infocounter Nord abzugeben. Entstandene Personen- oder Sachschäden sind sofort dem Veranstaltungsleiter oder einem befugten Vertreter der ARENA Management GmbH anzugeben.
8. Eintrittskarten, Kontrollen, Platzberechtigungen
(a) Auf der gesamten Außenfläche der LANXESS arena und in der LANXESS arena ist der Verkauf von Tickets durch Dritte untersagt. Bei Verstoß wird die ARENA Management GmbH von ihrem Hausrecht Gebrauch machen Platzverweise/Hausverbote auszusprechen, sowie den Verstoß zur Anzeige zu bringen. Rückgabe-, Rückerstattungs- und Gewährleistungsansprüche gegen den Veranstalter bestehen nur, wenn die Eintrittskarte nachweislich bei einer autorisierten Vorverkaufsstelle erworben worden ist.
(b) Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der LANXESS arena dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder seinen Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, die Identität der Besucher durch Einsichtnahme in ihre von einer Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, etc.) zu überprüfen. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt -auch in anderen Bereichen- einzunehmen. Die LANXESS arena behält sich das Recht vor, vor und während der Veranstaltung Ticket-, Platz-, Körper- und Taschenkontrollen durchzuführen. Solange der Besucher keine angemessene Kontrolle zulässt, darf das Ordnerpersonal davon ausgehen, dass er gegen ein Zugangsverbot bzw. eine Platzberechtigung verstößt und aus diesem Grunde den Eintritt/Aufenthalt verweigern. Wird ein Zuschauer aus den oben aufgeführten Gründen nicht in die LANXESS arena gelassen oder der LANXESS arena verwiesen, so hat er keinen Anspruch auf Geldersatz für sein Ticket.
(c) Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen.
(d) Der Aufenthalt ist nur den Personen gestattet, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen. Betrunkene oder unter Drogen stehende Personen haben keinen Zutritt. Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen.
(e) Es ist untersagt, die unter der Rubrik "Verbotene Gegenstände" aufgeführten Gegenstände mitzubringen. Die ARENA Management GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, den Zutritt zu der Veranstaltung zu verweigern.
(f) Bei Verlassen der Veranstaltungsstätte oder des Veranstaltungsgeländes vor Veranstaltungsbeginn oder während Veranstaltungspausen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes vor oder während der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
(g) Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen unmöglich, die die ARENA Management GmbH nicht zu vertreten hat, so wird dem Käufer gegen Vorlage der erworbenen Eintrittskarte der Kartenpreis sowie die Vorverkaufsgebühr an jener Vorverkaufsstelle, an welcher der Kunde die Eintrittskarte erworben hat, zurückerstattet. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei verschuldeter Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, weitergehenden Schadenersatz geltend zu machen.
(h) Die Mitnahme von Foto-/Videokameras und sonstigen Bild- und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzliche bei sämtlichen Veranstaltungen nicht gestattet. Mit Ausnahme von Sportveranstaltungen bei denen die Nutzung einer kompakten Kamera ohne adaptives Objektiv in der Regel erlaubt ist. Die Nutzung der Fotos beschränkt sich auf private Nutzung und schließt nicht kommerzielle Zwecke aus. Die ARENA Management GmbH kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Geräten den Eintritt verweigern bzw. derartige Geräte bis zum Ende der Veranstaltung einziehen.
(i) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Gelände der LANXESS arena Straftaten (z. B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist die ARENA Management GmbH berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die ARENA Management GmbH von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
(j) Zur Sicherheit der Besucher wird die LANXESS arena und das Umfeld der LANXESS arena mit einem Radius von maximal 300 m audio- und videoüberwacht.
(k) Jeder Besucher willigt unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung seines Abbildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein.
9. Verhalten
(a) Die Besucher sowie die vom Mieter eingesetzten Verantwortlichen haben den Anordnungen der Durchsagen der Polizei, der Feuerwehr, des Ordnungsdienstes, des Rettungsdienstes und des Leiters vom Dienst der ARENA Management GmbH unverzüglich und uneingeschränkt Folge zu leisten.
(b) Innerhalb der LANXESS arena hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(c) Alle Auf- und Abgänge sowie Verkehrs-, Flucht und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten.
(d) Unfälle und Schäden sind der ARENA Management GmbH unverzüglich anzuzeigen.
10. Verbote
Das Mitführen von medizinisch notwendigen Gehilfen (Krücken, Rolatoren, etc.) ist aus Sicherheitsgründen (Freihalten von Rettungs- und Fluchtwegen) nur im Bereich der Sitzplätze und der ausgewiesenen Sonderplätze erlaubt. Der Ordnungs- und Sicherheitsdienst ist berechtigt, dem Besucher, der eine Gehilfe bei sich führt, eine entsprechende Platzierung zuzuweisen. Es ist untersagt:
(a) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, der LANXESS arena und dem dazugehörigen Gelände, die Veranstaltungsfläche selbst, Absperrungen, Bühnen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art oder Dächer zu besteigen oder zu übersteigen;
(b) Bereiche, die für Besucher als nicht zugelassen gekennzeichnet sind, zu betreten;
(c) mit Gegenständen zu werfen;
(d) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände (z. B. Raketen, bengalisches Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Rauchbomben, Wunderkerzen, Druckbehälter, die leicht entzündlich sind etc.) abzubrennen;
(e) ohne die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse und die privatrechtliche Gestattung der ARENA Management GmbH Waren und Eintrittskarten anzubieten und zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen oder Sammlungen durchzuführen;
(f) bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
(g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder die LANXESS arena sowie das dazugehörige Gelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen oder Liegenlassen von Sachen, zu verunreinigen;
(h) rassistische, fremdenfeindliche oder in jeglicher Hinsicht radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine politisch-radikale Haltung kundzugeben;
(i) die Beteiligung an streitigen Auseinandersetzungen, aggressives Verhalten, Beleidigungen anderer Personen;
(j) soweit angeboten, alkoholische Getränke im Übermaß zu konsumieren;
(k) Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf dem zu der LANXESS arena zugehörigen Gelände aufzustellen.
(l) Tiere mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.
(m) Ein Zutritt in die LANXESS arena ist sowohl in stark alkoholisiertem Zustand und/ oder Drogeneinfluss untersagt. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte ersatzlos ihre Gültigkeit.
11. Sonstiges
(a) Gegenüber Personen, die einen Abschnitt aus Punkt 10 missachten, wird für die LANXESS arena, die anliegenden Außenflächen und das Henkelmännchen ein Hausverbot ausgesprochen.
(b) Für die Verteilung von Handzetteln und anderem Werbematerial ist eine Genehmigung beim Vermieter einzuholen und es ist eine Pauschale für den erhöhten Reinigungsbedarf zu entrichten.
(c) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Die Veranstalter und die ARENA Management GmbH übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge extremer Lautstärke bei Konzertveranstaltungen entstehen können. Die ARENA Management GmbH haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den jeweiligen Veranstaltern und dem Vermieter / Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass am Infocounter Nord Gehörschutzmaterialien auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden
(d) Bei Fernsehaufzeichnungen erklärt sich der Gast mit der Verwendung des erstellten Bildmaterials einverstanden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, für die Gäste entsprechende Hinweise anzubringen (Publikation auf Tickets, Aushang am Einlass etc.)
(e) Zutrittsberechtigung von Kindern unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten (s. JuSchG)
12. Zuwiderhandlungen
(a) Wer den Vorschriften dieser Hausordnung oder Weisungen des Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienstes zuwiderhandelt, kann unbeschadet der sonstigen Rechte der ARENA Management GmbH ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus der LANXESS arena verwiesen werden, oder ihm kann - sofern verfügbar - ein anderer Platz zugewiesen werden. Arenaverweise können vom Ordnungs- und Sicherheits-dienst oder der Polizei auch gegenüber Personengruppen ausgesprochen werden, wenn konkrete Verstöße einzelner Personen nicht zugeordnet werden können, das Verhalten aber den Gruppenmitgliedern ins-gesamt zugerechnet werden kann.
(b) Der Besucher verwirkt darüber hinaus für jeden einzelnen Fall eines Verstoßes gegen die Hausordnung - unbeschadet der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen - eine der Verhältnismäßigkeit angemessene Vertragsstrafe, welche die ARENA Management GmbH und/oder der jeweilige Veranstalter verhängen können
(c Bei Verstoß gegen das Verbot zur Mitführung jeglicher Gegenstände die unter dem Punkt „Verbotene Gegenstände“ ausgeführt sind können vom Ordnungs- und Sicherheitsdienst diese Gegenstände sichergestellt werden. Diese Gegenstände werden, soweit sie nicht für ein etwaiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren benötigt werden, nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung gegen Erstattung der durch die Sicherstellung und Rückgabe entstandener Kosten zurückgegeben oder nach Ablauf von vier Wochen nach der Veranstaltung auf Kosten des Besuchers vernichtet; die ARENA Management GmbH und/oder der Veranstalter haften nicht für den Verlust oder die Beschädigung von sichergestellten Gegenständen.
(d) Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der LANXESS arena im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
13. Haftungsausschluss
(a) Das Betreten der LANXESS arena erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet die ARENA Management GmbH nicht.